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Schöffin in Hamburg – Das zweite Jahr

Last updated on 2023-12-27

Termine, Termine, Termine

Mein Schöffenjahr 2020 begann bereits am 18. November 2019, als mich ein Schreiben der entsprechenden Dienststelle beim Amtsgericht erreichte – auch 2020 bin ich als Hauptschöffin am Amtsgericht Wandsbek im Einsatz (gewesen), dieses Mal aber an einem anderen Wochentag und mit einem anderen Richter. Zu den 13 Terminen für das Jahr 2020 gab es auch gleich einen auszufüllenden Zettel für die Urlaubs- und Seminarplanung 2020, den ich allerdings erst im neuen Jahr abgeben konnte, da ich auf die Urlaubsplanung in der Firma meines Liebsten warten musste, die zum Jahresende fertig wurde.

Anfang Dezember 2019 kam dann noch eine Einladung für den 7. Januar 2020 zu einer Verhandlung, die per Gerichtsbeschluss vom für mich eigentlich relevanten Termin 13.01. vorverlegt wurde, damit die Beklagte nicht unnötig lang in Haft bleiben musste. Es gibt einem schon zu denken, dass mit Datum 25.11. ein Beschluss ergeht, der eine „Beschleunigung“ aus Haftgründen erreichen soll, jemand aber dennoch dann gut 6 Wochen in Haft sitzt, ehe er/sie überhaupt ein Verfahren bekommt.

Die Fälle 2020

Der erste Fall des Jahres führte als Anklage „räuberischen Diebstahl“ auf, was auch gleich erklärte, warum hier Schöffen gefordert waren, denn räuberischer Diebstahl bringt eine Mindestfreiheitsstrafe von 1 Jahr mit sich. Erneut war eine drogenabhängige Person angeklagt, noch dazu jemand, der seit Jahren immer wieder durch kleinere und mittlere Straftaten / Diebstähle mit und ohne Waffen aufgefallen war. Die erste Tücke des Objektes war, dass der relevante Zeuge nicht erschienen war – ohne den aber ebendiese Anklage nicht zu halten war. Wir suchten zur Sicherheit schon mal eine Folgetermin innerhalb der gesetzlich vorgegebenen Frist von drei Wochen (was insbesondere zum Jahresanfang eine mittlere logistische Glanzleistung war). Zum Glück konnte der Zeuge dann aber doch kontaktiert werden und in annehmbarer Zeit noch zur Verhandlung erscheinen.

Am Ende war genau dieser Anklagepunkt trotzdem nicht haltbar. Dank der beträchtlichen Vorstrafen der beklagten Person, die mehrheitlich zur Bewährung ausgesetzt waren, wurde das Urteil dennoch deutlich. Kritisch war hier vor allem die Frage der Haft, von der die besagte Person eher profitiert hätte, die aber die Regelungen zu Haftgründen nicht hergaben.

Der zweite Fall wurde im März verhandelt. Eine ziemlich komplizierte Geschichte, bei der ich viel über das Recht und die Rechtsanwendung bei Durchsuchungsbeschlüssen gelernt habe. Erschreckend war für mich die himmelschreiende Unprofessionalität einiger Polizeibeamter, und auch die Rechtsauffassung mindestens eines Mitglieds der Polizei Hamburg. Darüber hinaus stellte ich fest, dass es auch bei Staatsanwält:innen bessere und weniger gute gibt, um es mal vorsichtig zu formulieren.

Für den nächsten geplanten Einsatz kam die Einladung bereits Mitte Februar, mit zwei Terminen im Mai. Anklagepunkt: Erpressung. Der Beklagte liess sich dank seltenen Namens recht einfach googlen, was gleich einen Haufen Fragen aufwarf. Aber dann kam die erste Welle Corona, was sich auch auf den im März noch verhandelten Fall auswirkte. Zunächst mal fehlte dort (Fall 2) ein Zeuge, der sich da noch im Skiurlaub befand. Es erging eine erneute Ladung an den Beamten zum zweiten Verhandlungstermin; der aber wurde dann kurzfristig abgesagt, ebenso die beiden Termine für die Erpressung.

Ich war sehr dankbar, dass die Amtsgerichte in Hamburg kurzfristig die Reißleine zogen, und niemanden unnötigen Risiken aussetzten. Das war (und ist) leider keineswegs an allen Gerichten so, auch nicht in Hamburg.

Irgendwann im Sommer ging es dann weiter, mit Plexiglasscheiben  als Trenner im — zum Glück großen und gut belüfteten – Gerichtssaal. Ich war (bis Jahresende) die einzige, die während der Verhandlung MNS trug. Der dritte Fall war wieder einmal ein BTM-Fall. Wie so oft gingen auch hier Drogenkonsum und -handel zur Finanzierung desselben Hand in Hand, und doch war es kein „normaler“ Fall, da die Beklagte ihr Leben sichtlich gut im Griff hatte. Die Verhandlung umfaßte einen großen Teil der Lebensgeschichte der Beklagten, und das eröffnete Einblicke in mir völlig fremde Lebenswelten. Als Randerscheinung lernte ich von meinem Mit-Schöffen einiges über die Drogenszene im Nachbarstadtteil, das mir völlig unbekannt war. Es ist schon erstaunlich, wie dünn doch die Schicht zwischen den völlig verschiedenen Welten manchmal ist.

Der letzte Fall des Jahres schließlich wäre fernsehreif gewesen, da war während zwei Terminen alles dabei: Drogenhandel, persönliche Schulden, „der will mir meine Freundin ausspannen“, telefonische Aufforderungen zur Falschaussage, körperliche Gewalt, 4 Zeugen, 5 Versionen des Geschehens… „Ich glaube nicht, dass die alle kommen.“ sagte der Richter noch bei der Auflistung der Zeugen. Aber sie kamen, alle, und sie logen, dass sich die Balken nur so bogen. Selbst die Verteidigerin war verblüfft, und meinte, so viel Bullshit habe sie selten in einer Verhandlung gehört. Bonbon am Rande: Zeugen, die sich nebenbei und ganz lässig als Drogenhändler outeten… man kam aus dem Kopfschütteln kaum noch raus.

Mehr Fälle habe ich 2020 nicht gehabt – im November hatte ich Urlaub, für den Endnovember-Termin gab es keine Einladung, und ich vermute ganz stark, dass kein Richter auf den 28.12. eine Verhandlung mit Schöffen setzen wird, die im Januar einem anderen Richter zugeteilt sein werden. Theoretisch kann noch ein vorverlegter Termin hereinschneien, und sollte das der Fall sein, beklage ich mich nicht, aber ich glaube nicht daran.

Fazit

Irgendwann fragte ich den Richter, ob es noch andere Fälle als BTM gebe. Er seufzte, und sagte, dass mehr als die Hälfte seiner Fälle mit Betäubungsmitteln zu tun haben derzeit, und es eher mehr werde.

Was ich vor allem sehe, ist, dass wir unser Recht reformieren müssen. Keiner von denen, die dieses Jahr vor meiner Richterbank standen bzw. saßen, war ein großer Fisch. Bei den meisten sind die Drogen ein Weg, eine a priori beschissene Situation erträglicher zu machen. Bei den meisten hatte ich den Eindruck, dass sie in ihrem Leben schlicht keine Perspektiven außer Gelegenheitsjobs, Stütze, ggf. Wohnheim haben. Wir binden große Mengen an staatlichen Ressourcen an solche Fälle – Polizei, Gerichte, Gefängnisse, Bewährungshelfer, Drogenhilfen, Wiedereingliederungsmaßnahmen. Mit staatlich kontrollierten Drogenabgaben ohne Beschaffungs- und Handelskriminalität, und generell einer Dekriminalisierung, wäre allen gedient (und den großen Fischen das Wasser abgegraben). Aber das bleibt in Deutschland wohl auch weiterhin Utopie.

Klar ersichtlich war auch, dass es viele Polizist:innen gibt, die auf der thin blue line-Schiene ihrer US-Kollegen unterwegs sind, und glauben, dass Uniform und ein Durchsuchungsbefehl ein richterlicher Freibrief sind. Entsprechend unsauber ist die Dokumentation des eigenen Vorgehens. Hier bräuchte es klare Richtlinien. Eine Lanze breche ich dafür für die Beamt:innen, die das glasklar sehen, und sich exakt in dem für sie abgesteckten Handlungsrahmen bewegen.

Schließlich habe ich viel über die Menschen in meiner Stadt gelernt, und dass es auch Staatsanwält:innen in ungepflegt und ahnungslos gibt.

Ausblick

Die Termine für 2021 habe ich vor ein paar Tagen bekommen; und gestern schneite eine Doppeleinladung für Februar herein. Für einen Erpressungsfall. Und wenn ich mich nicht arg täusche, ist das der, den wir im Mai diesen Jahres hätten verhandeln sollen.


 Schöffin in Hamburg

Veröffentlicht in Querbeet

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